Verpackungslizensierung - Alles Wichtige zusammengefasst

17.01.2022 - FaltschachtelHamburg

Seit Beginn 2019 gilt das Verpackungsgesetz und im Juli 2022 wird es weitere Neuerungen geben. Als Verpackungshersteller beraten wir gern zu diesem Thema und nutzen diese Gelegenheit, um das System Verpackungslizenzen einmal genauer zu betrachten und zu erklären.

Als Hersteller ist man zur Systembeteiligung und Registrierung seiner Verpackungsmengen und zu Datenmeldungen verpflichtet. Das Verpackungsgesetz bezeichnet die verpflichteten Erstinverkehrbringer generell alsHersteller“. Darunter sind je nach Einzelfall Produzenten, Händler, Importeure, Online- und Versandhändler, Vertreiber und sonstige Erstinverkehrbringer zu fassen.

 

"Verpackungen unterliegen in Europa der so genannten erweiterten Produktverantwortung. Das heißt, dass diejenigen, die verpackte Ware in den Warenverkehr bringen, gleichzeitig die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten."

(www.verpackungsregister.org/startseite)

 

http://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/

Die Verpackungslizensierung FaltschachtelHamburg fasst zusammen:

Warum gibt es die Verpackungslizenzierung und was ist der Sinn dahinter?

Eine effiziente Kreislaufwirtschaft und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen machen die Erfassung der in Verkehr gebrachten Verpackungen notwendig. Die Erhöhung der Recyclingquote ist das übergeordnete Ziel. Ebenso soll der Mehrkostenfaktor Anreiz geben, eingesetzte Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Lizenzierung und die daraus entstehenden Abgaben werden für den Entsorgungs- und Recyclingprozess verwendet und sichern das Entstehen wertvoller Rohstoffkreisläufe.

Wen betrifft das Verpackungsgesetz und wer muss sich registrieren lassen?

Das Gesetz betrifft Groß- und Kleinunternehmer. Wer eine Produkt- oder Verkaufsverpackung in Umlauf bringt, die der Endverbaucher entsorgen muss, ist lizenzierungspflichtig. Hierzu gehören Verpackungen, die ein Produkt schützen oder länger haltbar machen genauso wie Versandverpackungen, die genutzt werden, um Produkte und Waren zum Endverbraucher zu transportieren.Auch Füllmaterial fällt darunter.

Wo kann man seine Verpackungsmengen lizenzieren lassen?

Um das Verpacksgesetz rechtskonform umsetzen zu können, benötigen die Hersteller / Erstinverkehrbringer Hilfestellung. Für diese Dienstleistung stehen unter anderem Systembetreiber und Sachverständige zur Verfügung. Nur anerkannte duale Systeme dürfen gemäß §18 Verpackungsgesetz (VerpackG) Verpackungslizenzen vertreiben. Hier eine Übersicht der aktuellen Dienstleister.

Ist es schlimm, wenn ich unlizenzierte Verpackungen in den Verkehr bringe?

Mittlerweile drohen empfindliche Strafen. Die Nicht-Beteiligung an einem (dualen) System kann mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro geahndet werden. Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich einsehbar für Kunden und Marktbegleiter. Häufig werden Verstöße durch Mitbewerber gemeldet.

Welche Pflichten schreibt das Verpackungsgesetz vor?

1. Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Das Verpackungsregister LUCID ist die Internetplattform der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes. Als Hersteller ist man zur Registrierung verpflichtet, wenn man sytembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Die Registrierung ist kostenfrei. Soweit man als Hersteller noch nicht im Verpackungsregister registriert ist, kann man hier die Registrierung starten.

2. Lizenzierungspflicht/Systembeteiligungspflicht

Ein Hersteller muss für die Verwertung seiner systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sorgen, indem er einen Vertrag mit einem dualen System schließt. Durch seine Zahlungsverpflichtung soll der Hersteller einen ersten Anreiz bekommen, Verpackungen zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren. Wer weniger Verpackungen in Verkehr bringt, muss weniger finanzielle Mittel aufbringen, um die erweiterte Produktverantwortung für seine Produkte zu übernehmen.

3. Datenmeldepflicht

Zusätzlich haben Hersteller Datenmeldungen zu ihren Verpackungsmengen abzugeben. Sie müssen immer dann eine gleichlautende Meldung im Verpackungsregister LUCID abgeben, wenn sie eine Menge an ein (duales) System melden. Dies gilt auch schon beim Vertragsschluss mit einem dualen System. Es handelt sich sowohl vom Inhalt als auch vom Melderhythmus ausschließlich um eine Doppelmeldung.
 

Es werden beim Verpackungsgesetz keine Unterschiede zwischen Klein- und Großunternehmern gemacht. Der Onlinehandel ist eine wichtige Handelsgröße. Start Ups und etablierte Online-Händler erzeugen Verpackungen für ihre Produkte und deren Transport zum Endkunden. Beides unterliegt der Erfassung und Lizenzierung. Einige der dualen Dienstleister bieten auf ihren Websites Kalkulatoren an, mit denen sich unkompliziert die anfallenden Gebühren berechnen lassen. Verbrauche ich beispielsweise für meine Produktverpackung 100 kg Karton im Jahr fallen dafür 52,30 € netto an. Ebenso lassen sich die Mengen anhand von Maßangaben der Kartongrößen berechnen. Eine Übersicht der dualen Systemanbieter gibt es hier.

Die Verpackungslizenzierung erfolgt über eines der anerkannten dualen Systeme in Deutschland. Unternehmen beteiligen sich an einem dualen System (= sog. Systembeteiligung), indem sie dort ihre Verpackung lizenzieren. Diese tragen dafür Sorge, dass die Verpackungen nach Entsorgung durch den Endverbraucher fachgerecht gesammelt, sortiert und recycelt werden. Lizenzero ist der Onlineshop des dualen Systems Interseroh+ und einer der seriösen Dienstleister für Verpackungslizenzierungen mit über 30 Jahren Expertise. Seine einfache und komplett digitale Lösung als Online Plattform macht den Lizensierungsprozess für Händler besonders smart. Mehr Informationen gibt es hier.

Die produzierten Mengen und die Entsorgung von Verpackungen sind wichtige Stellschrauben zur Erreichung der Klimaschutzziele. Um in Zukunft höhere Recyclingquoten und eine effiziente Kreislaufwirtschaft zu erreichen, bedarf es einer Zusammenarbeit, die mit der Erfüllung der Produktverantwortung aus dem VerpackG beginnt. Die autorisierten dualen Systemanbieter sorgen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen. Die anfallenden Lizenzentgelte fließen daher in den Entsorgungs- und Recyclingprozess, der durch diese dualen Systeme organisiert wird. So werden am Ende wichtige Ressourcen geschont und schädliche Treibhausgase eingespart!

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